Glossar
Begriffe rund um Lehrküche und Abrechnung
Die wichtigsten Begriffe aus Schulrecht, Schulverwaltung und Lehrküche, kurz erklärt.
§ 5 SchOG
Nach § 5 Schulorganisationsgesetz (SchOG) ist der Besuch öffentlicher Schulen unentgeltlich.
Ausgenommen sind unter anderem Lern- und Arbeitsmittelbeiträge; sonstige Schulgebühren dürfen nicht eingehoben werden. Auf dieser Grundlage zahlen Familien die Lebensmittel für den Kochunterricht.
Lern- und Arbeitsmittelbeitrag
Ein Beitrag, den Schüler:innen bzw. ihre Erziehungsberechtigten für Materialien des Unterrichts leisten, in der Lehrküche vor allem für Lebensmittel.
Er ist eine der Ausnahmen von der Unentgeltlichkeit nach § 5 SchOG. prato berechnet ihn aus dem Wareneinsatz je Klasse und je Schüler:in.
Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)
Das gemeinsame Gremium von Lehrkräften, Schüler:innen und Erziehungsberechtigten an mittleren und höheren Schulen.
Er befasst sich mit Angelegenheiten, die alle Schulpartner betreffen. Bei Beiträgen, die Familien zahlen, etwa für Lebensmittel im Kochunterricht, wird er in der Regel eingebunden.
Kochgruppe
Der Teil einer Klasse, der im fachpraktischen Unterricht gemeinsam kocht.
In prato kann eine Kochgruppe auch Schüler:innen aus mehreren Klassen umfassen. Rezepte werden für jede Kochgruppe auf ihre Größe umgerechnet.
Kocheinheit
Eine Unterrichtseinheit in der Lehrküche, in der eine Klasse oder Kochgruppe nach Rezepten kocht.
In prato hat jede Kocheinheit ihre Rezepte, Portionen und Kosten; ihr Wareneinsatz geht in die Abrechnung der Klasse ein.
edu.PAY
Die Zahlungsplattform für Bundesschulen. Die Schule schreibt darin Beträge vor, die Familien zahlen etwa per EPS, Karte oder Überweisung auf ein Konto des Bundes.
prato erstellt dafür eine Zahlungsliste je Schüler:in als Vorlage.
HV-SAP
Das Haushaltsverrechnungssystem des Bundes. Bundesschulen erfassen und geben darin unter anderem Rechnungen frei und kontieren nach dem Kontenplan des Bundes.
prato liefert die Kontierung des Wareneinsatzes als Unterlage für die Rechnungsführung.
Allergen-Codes A bis R
Buchstaben für die 14 Hauptallergene nach der Empfehlung des Gesundheitsministeriums, die Österreich für die Kennzeichnung offener Speisen verwendet. Sie dürfen nur zusammen mit einer Legende verwendet werden.
A Gluten, B Krebstiere, C Ei, D Fisch, E Erdnuss, F Soja, G Milch, H Schalenfrüchte, L Sellerie, M Senf, N Sesam, O Sulfite, P Lupinen, R Weichtiere.